Die am 21. Juli 2022 veröffentlichten endgültigen Regulierungsprodukte welcher Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in Bezug gen die Richtlinie obig Wertpapierfirmen (IFD) sollen die Aufsichtspraktiken in Bezug gen den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) von Wertpapierfirmen harmonisieren. Dasjenige neue Regime umfasst eine breite Palette von Aufsichtsbereichen, von Kapital und Liquidität solange bis hin zu Offenlegungen und Vergütungen in Übereinstimmung mit Säule 3.
Die Veröffentlichungen welcher EBA zusammenfassen die endgültigen Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden zum Besten von den SREP und den endgültigen Zeichnung welcher technischen Regulierungsstandards (RTS) zu Säule-2-Add-ons zum Besten von Wertpapierfirmen. Die endgültigen SREP-Leitlinien, die verbinden mit welcher Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gen welcher Grundlage von Verpflichtung 45 Vertrieb 2 welcher Richtlinie (EU) 2019/2034 entwickelt wurden, legen die gemeinsamen Kriterien zum Besten von die Priorisierung von Risiken starr mit den Anforderungen welcher Investment Firms Regulation (IFR) und welcher Investment Firms Directive (IFD). Jener endgültige Zeichnung welcher RTS zu Säule-2-Add-Ons wurde hingegen in Abstimmung mit welcher ESMA gen welcher Grundlage von Verpflichtung 40 Vertrieb 6 derselben Richtlinie entwickelt.
Selbige Dokumente enthalten in erster Linie detaillierte Leitlinien zur Messung von Kapitalrisiken und granulare Kriterien zum Besten von die Priorisierung welcher wichtigsten SREP-Elemente. Sie spiegeln genauso eine implizite aufsichtliche Zukunftserwartung wider, dass Firmen im Hoheitsgebiet die Zusammenhang zwischen ihren Risikoprofilen, Risikomanagementprozessen und Risikominderungssystemen verbessern. Dies setzt vorn, dass Unternehmen obig solide Governance- und interne Kontrollregelungen verfügen.
Die Qualität und Quantität welcher Veröffentlichungen spiegeln die aufsichtsrechtlichen Erwartungen welcher EBA wider, dass Firmen im Szenario solide, wirksame und umsichtige Strategien und Prozesse zur fortlaufenden Priorisierung und Aufrechterhaltung von Kapital in der Art von ihren Risikoprofilen importieren. Zu den Hauptbereichen, die von den Leitlinien erfasst werden, in Besitz sein von nicht nur Risiken zum Besten von Kapital und Kapitaladäquanz, Liquiditätsrisiko und Liquiditätsadäquanz, sondern genauso Geschäftsmodell, Governance-Regelungen und unternehmensweite Kontrollen. Während die Einhaltung welcher strengen regulatorischen Erwartungen Compliance-Herausforderungen mit sich schaffen wird, sollte beachtet werden, dass die eingeführten Verfahren und Methoden im Allgemeinen in einem angemessenen Verhältnis zu Erscheinungsform, Größe und Aktivitäten welcher in den Szenario fallenden Unternehmen stillstehen.
Schluss aufsichtsrechtlicher Sicht stellen die Leitlinien insgesamt vereinigen entscheidenden Schrittgeschwindigkeit im SREP-Prozess von Wertpapierfirmen dar. Z. B. wird erwartet, dass die Inanspruchnahme eines Bewertungssystems und von Schlüsselindikatoren die spornstreichs benötigte Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen erleichtert, während bestimmte Bestimmungen, die zur Inanspruchnahme von SREP im grenzüberschreitenden Kontext vorgeschlagen werden, zu einer effizienteren Obhut münden sollen. Ebenso wird erwartet, dass die durch den endgültigen RTS-Zeichnung eingeführten technischen Einzelheiten eine einheitliche EU-weite Festsetzung welcher regulatorischen Kapitalanforderungen im Rahmen des SREP vereinfachen und standardisierte Aufsichtspraktiken in welcher gesamten EU in Bezug gen die Säule-2-Prozesse sicherstellen.
Genauer gesagt zusammenfassen ebendiese technischen Einzelheiten eine Warteschlange von spezifischen indikativen Kennzahlen zur Unterstützung welcher Aufsichtsbehörden wohnhaft bei welcher Identifizierung, Priorisierung und Quantifizierung wesentlicher Risiken und Risikoelemente, die nicht jenseitig erfasst oder von den Anforderungen welcher Säule 1 in Übereinstimmung mit Verpflichtung 11 welcher Verordnung (EU ) 2019/2033. Noch wichtiger ist, dass die eingeführten Kennzahlen die Größe, Varianz welcher Aktivitäten und Geschäftsmodelle welcher verschiedenen Wertpapierfirmen in welcher gesamten Europäischen Union widerspiegeln.
Jener endgültige RTS-Zeichnung spiegelt genauso die aufsichtlichen Erwartungen welcher EBA wider, dass Unternehmen obig angemessenes Kapital und Liquidität verfügen, um ein solides Management und eine Verdeckung ihrer Risiken sicherzustellen, denen sie ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, sowie welcher Risiken, die Unternehmen zum Besten von dasjenige Finanzsystem darstellen können . Sie enthalten im Allgemeinen detailliertere und verhältnismäßigere Leitlinien zur Messung von Kapitalrisiken. Dies bedeutet, dass die in den Szenario fallenden Unternehmen nun obig spezifischere und granularere indikative Kennzahlen verfügen, die sie zum Besten von die Evaluation welcher Wesentlichkeit und die Festsetzung des Kapitalniveaus verwenden können, dasjenige denn gescheit zur Verdeckung ihrer Risiken gemocht wird.
Wertpapierfirmen welcher Stil 1, dh systemrelevante Wertpapierfirmen, unterliegen jedoch weiterhin den einschlägigen Bestimmungen welcher Richtlinie 2013/36/EU und welcher Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Dasjenige bedeutet, dass Unternehmen welcher Stil 1 in Bezug gen die Eigenmittelanforderungen weiterhin denn Kreditinstitute behandelt werden und weder die Leitlinien noch die endgültigen RTS zum Besten von sie gelten. Zum Besten von Wertpapierfirmen welcher Klassen 2 und 3 hingegen wird von den Aufsichtsbehörden erwartet, dass sie zusätzliche Eigenmittelanforderungen festlegen, um dasjenige Risiko einer ungeordneten Liquidation abzudecken, die eine Gefahr zum Besten von ihre Kunden, Gegenparteien und die breiteren Märkte darstellen könnte Sie laufen im Fallgrube ihres Ausfalls.
Darüber hinaus sollen die zuständigen Behörden nur zum Besten von Wertpapierfirmen welcher Stil 2 zusätzliche Eigenmittelanforderungen festlegen, um die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls zu verringern, während sie wesentliche Risiken im Zusammenhang mit ihren laufenden Aktivitäten herunternehmen. Dasjenige bedeutet, dass sich die Aufsichtsbehörden stärker gen die Risiken zum Besten von Kunden, die Märkte, die Wertpapierfirmen selbst und jeder anderen Risiken zusammenfassen werden, die nicht durch Eigenmittelanforderungen abgedeckt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die endgültigen gemeinsamen SREP-Leitlinien welcher EBA und welcher endgültige Zeichnung welcher RTS zu Säule-2-Add-ons trotz welcher Herausforderungen, die sie mit sich schaffen können, im Allgemeinen vereinigen detaillierteren, spezifischeren und zweckdienlicheren Aufsichtsrahmen zum Besten von die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen darstellen. Sie eröffnen genauso eine wichtige Gelegenheit zur Entwicklung welcher Geschäftsstrategie und des Geschäftsansatzes zum Besten von wenige Wertpapierfirmen im Hoheitsgebiet sowie eine Risiko zum Besten von andere, ihre internen Systeme und Kontrollen zu auf den neuesten Stand bringen und ihre Corporate-Governance-Strukturen zu verbessern.